Maske für den Verbandkasten. Pflicht seit Anfang 2023.

Seit dem 01.02.2022 gilt laut der StVZO für Verbandkästen die neue DIN-Norm 13164:2022. Auch die Schonfrist, die ein Bußgeld noch verhinderte, ist am 01.02.2023 ausgelaufen. Nun muss eine Verbandtasche nach neuer Norm mitgeführt werden. Sind Sie richtig ausgestattet?

Neben der Tatsache, dass ab sofort 2 Gesichtsmasken Bestandteil des Verbandkastens sein müssen, gab es zwei weitere Änderungen:

  • Die Anzahl der mitzuführenden Dreieckstücher wurde von zwei auf ein Tuch reduziert.
  • Das Verbandtuch mit der Größe 40 x 60 cm wurde ersatzlos gestrichen. Dieses muss nicht mehr mitgeführt werden.

Bei den Gesichtsmasken ist übrigens genau definiert, ob es sich hierbei um eine FFP2-Maske handeln muss. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir, diesen Maskentyp parat zu haben.

Sie haben den Verbandkasten in Ihrem Auto noch nicht ausgetauscht? Kein Problem. Bei uns erhalten Sie neu-genormte Erste-Hilfe-Taschen.